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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Sicher durch die Verkehrskontrolle

15.10.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

„Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“ Obwohl jeder Autofahrer früher oder später Ziel einer Verkehrskontrolle wird, sind viele Menschen unzureichend über die eigenen Rechte und Pflichten informiert. Alle Nutzer öffentlicher Straßen unterliegen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Überwachung der dort festgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen darf die Polizei grundsätzlich jederzeit einzelne Verkehrsteilnehmer anhalten und kontrollieren. Obwohl eine Verkehrskontrolle weder einen Verdacht geschweige denn ein Fehlverhalten konstituiert, werden selbst gewissenhafte Autofahrer im Kontakt mit dem Gesetzeshüter häufig nervös. Dabei sind der Staatsgewalt bei der Überprüfung von Fahrzeug und Insassen klare Grenzen gesetzt. #userInhaber# von der #userName# vermittelt jeden Tag Verkehrskonformität, sowohl auf der Straße als auch im Seminarraum. Dabei stehen auch Verhalten und Abläufe in einer Verkehrskontrolle auf dem Lehrplan: „Ich rate meinen Schützlingen zunächst, stets die Ruhe zu bewahren und den Beamten höflich, respektvoll und kooperativ zu begegnen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, hat schließlich nichts zu befürchten und gestaltet den Vorgang somit für alle Beteiligten so angenehm wie möglich!“ Die polizeilichen Befugnisse sind klar definiert: Neben der aus Führerschein und Zulassungsbescheinigung bestehenden Dokumentation, können auch Vorhandensein und Zustand von Warndreieck, Warnweste und ordnungsgemäß bestücktem Erste-Hilfe-Koffer Gegenstand einer Verkehrskontrolle sein. Weiterhin müssen bei Bedarf auch HU-Plakette, Reifen, Licht- und Bremsanlagen sowie die Beladung des Fahrzeugs einer Prüfung Stand halten. „Entsprechenden Anweisungen müssen Sie uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg“, erklärt #userInhaber#. „Im Bezug auf alle darüberhinausgehenden Maßnahmen haben Sie gegenüber der Polizei hingegen keine Mitwirkungs-, sondern lediglich eine Duldungspflicht.“ Sofern kein begründeter Verdacht oder richterlicher Beschluss vorliegt, sind Autofahrer demnach nicht verpflichtet, einer Untersuchung der eigenen Person, des Handys oder mitgeführter Taschen und Koffer zuzustimmen. Auch ein Atemalkohol-Test und die Entnahme einer Blut- oder Urinprobe kann verweigert werden. Im Eifer des Gefechts belasten sich Beschuldigte durch unüberlegte oder zu freizügige Auskünfte oft selbst. „Wenn die Polizei Sie im Gespräch drängt, genauere Angaben zu einem Sachverhalt zu machen, können Sie die Aussage grundsätzlich verweigern“, rät #userInhaber#. „Sofern Sie aber ein reines Gewissen haben, sollten Sie mitunter auch einer nicht verpflichtenden Maßnahme zustimmen, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Zudem sind die Ordnungshüter wesentlich eher bereit, im Zweifel einmal ein Auge zuzudrücken, wenn Sie ihnen mit Anstand und Respekt gegenübertreten!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Probezeit: Bewährungsprobe für Fahranfänger

15.09.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Führerscheinneulinge neigen aufgrund mangelnder Fahrpraxis zu Leichtsinn und Fehleinschätzungen, das Unfallrisiko ist in den ersten Jahren am Steuer überdurchschnittlich hoch. Die bestandene Führerscheinprüfung ist ein freudiges Ereignis für Jung und Alt. Der bloße Erwerb einer Fahrerlaubnis macht Anfänger aber nicht schlagartig zu souveränen Verkehrsteilnehmern; im Gegenteil sind Fahranfänger statistisch gesehen besonders unfallgefährdet. Deshalb wird der Führerschein in den Klassen A, B, C und D in Deutschland seit dem 1. November 1986 vorerst nur auf Probe ausgestellt: Für zunächst zwei Jahre müssen frischgebackene Führerscheinbesitzer seitdem ihre Eignung am Steuer demonstrieren und stehen während dieser Probezeit unter verschärfter Beobachtung. #userInhaber# von der #userName# sitzt jeden Tag neben angehenden Verkehrsteilnehmern und weiß um die Startschwierigkeiten: „Ein sicherer Fahrstil speist sich zu großen Teilen aus vorhandenen Erfahrungswerten: Automatismen in den mechanischen Abläufen, Gespür für das Verhalten anderer Fahrer und Wissen um den Umgang mit einer Vielzahl unterschiedlicher Situationen – all diese Fähigkeiten müssen Fahranfänger erst noch entwickeln.“ Schulterblick, Kuppeln, Schalten, Blinken: Nach Jahren am Steuer sind sich routinierte Fahrer der zur sicheren Führung ihres Fahrzeugs erforderlichen Bewegungen kaum noch bewusst. Für Neulinge auf der Straße hingegen erfordert bereits eine unübersichtliche Verkehrsführung oder Vorfahrtsregelung die volle Aufmerksamkeit, schnell kommt es in Folge zu einer Überforderung. Die häufigsten Unfallursachen bei Fahranfängern sind indes auf Fehleinschätzungen zurückzuführen: „Leider neigen unbedarfte Fahrer dazu, ihr eigenes Fahr- und Reaktionsvermögen massiv zu überschätzen“, sagt #userInhaber#. „Gleichzeitig unterschätzen sie Geschwindigkeiten, Abstände und Bremswege, weshalb brenzlige, aber noch vermeidbare Situationen im Straßenverkehr für Anfänger häufig im Unfall enden.“ In der Vermittlung verkehrskonformen Verhaltens während der Führerscheinausbildung spielt für #userInhaber# deshalb die psychologische Dimension eine zentrale Rolle: „Das Wissen um die noch vorhandenen, eigenen Unzulänglichkeiten ist entscheidend. Wenn ich ein realistisches Bild meiner Fahrkompetenz habe, passe ich meinen Fahrstil instinktiv entsprechend an.“ Schon mit der ersten Fahrstunde sollten Führerscheinanwärter gezielt bei der Ausbildung einer stets aufmerksamen und vorausschauenden Fahrweise unterstützt werden. Damit, so #userInhaber#, lasse sich das Unfallrisiko langfristig und nachhaltig minimieren – weit über die Probezeit hinaus. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Hitze im Auto

15.07.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach einem überdurchschnittlich warmen Frühjahr gönnt sich der Sommer aktuell eine Auszeit. Doch mit den Hundstagen ist bereits die nächste Hitzewelle im Anmarsch. In der Hochsommersonne wird das Auto schnell zum Brutkasten. Wirkliche Abkühlung verspricht bei Höchsttemperaturen von bis zu 60 Grad im Fahrzeuginnenraum lediglich die Klimaanlage. Rückblick Juli 2019: Mit Hoch Vera rollt eine extreme Hitzewelle über ganz Europa, auch in Deutschland klettern die Temperaturen über Tage auf über 40°. Zwar lässt es der Sommer in diesem Jahr im Vergleich milde angehen, doch mit den sogenannten Hundstagen, der Zeit zwischen dem 23. Juli und 23. August, steht die meteorologisch heißeste Phase des Jahres noch bevor. Während Freibad-Fans und Sonnenanbeter dann jubilieren, haben Autofahrer angesichts tropischer Verhältnisse im Fahrzeuginnenraum wenig zu lachen. Derweil haben derartige Bedingungen auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. So wird die drückende Hitze für Fahrer und Insassen zum Gesundheits- und Sicherheitsrisiko. Witterungsbedingte Ermüdungserscheinungen sowie nachlassende Konzentration am Steuer machen insbesondere längere Fahrten zur Herausforderung. „Schon Temperaturen ab 24 Grad im Fahrzeuginnenraum beeinträchtigen nachweislich das Reaktionsvermögen“, weiß #userInhaber# von der Fahrschule #userName#. Vielen Autofahrern scheint im Sommer folglich die Klimaanlage als die höchste Errungenschaft der Fahrzeugelektronik. Doch mit der falschen Einstellung kann diese ebenfalls zu gesundheitlichen Problemen führen. „Eine zu niedrige Innentemperatur begünstigt Erkältungen und kann zu Verspannungen der Muskulatur führen“, so #userInhaber#. „Zudem reizt die durch die Klimaanlage ausgestoßene trockene Luft Schleimhäute und Atemwege.“ Laut Empfehlung des ADAC, sollte der Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur deshalb nie größer sein als sechs Grad. Bei Kurzfahrten sei es ohnehin ratsam, die Klimaanlage gar nicht erst einzuschalten und stattdessen die Fenster zu öffnen. „Zugluft ist die wesentlich umweltfreundlichere Alternative“, bestätigt auch #userInhaber#. „Die eingeschaltete Klimaanlage bedeutet je nach Technik und Einstellungen bereits auf 100 Kilometer einen Mehrverbrauch von bis zu zwei Litern. Der CO2-Ausstoß steigt dabei parallel zum Energieverbrauch.“ Wer am Steuer dennoch nicht auf die automatisierte Kühlung verzichten kann, sollte die Bedienung auch hinsichtlich der Wartung beherrschen: „Wenige Minuten vor Erreichen des Zielorts sollten Sie die Kühlung abschalten und lediglich das Gebläse weiterlaufen lassen, damit das Kondenswasser verdunstet. Ansonsten kommt es aufgrund der Restfeuchtigkeit im Lüftungssystem früher oder später zur Bildung übelriechender Bakterien und Pilze.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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