Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Leasing vs. Langzeitmiete / Kurvenfahren
15.05.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, unser Konsumverhalten durchläuft einen tiefgreifenden Wandel. Auch die Automobilindustrie reagiert mit neuen Angeboten auf die sich ändernden Ansprüche der Kunden. In Zeiten von Sharing Economy verliert der bloße Besitz zunehmend an Bedeutung, für viele heißt die Devise heute deshalb: „Mieten statt Kaufen!“ So sind Leasingfahrzeuge längst nicht mehr nur für Unternehmen attraktiv, auch Langzeitmieten versprechen flexible Lösungen. Doch welche Variante eignet sich für welchen Bedarf und ab wann rechnet sich das Ganze überhaupt im Vergleich zum klassischen Kauf? Antworten auf diese und weitere Fragen findest du in der Rubrik „Rund ums Fahren“. Kurven sind das Salz in der Suppe eines jeden Bikers. Allerdings will die Fahrt in der Schräglage gelernt sein. Damit du den Bogen nicht überspannst und jede Windung voll auskosten kannst, erscheinen unsere „Biker-News“ diesen Monat im kurvenbetonten Gewand. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Kinder im Straßenverkehr
15.03.2021 | FAHRSCHUL-WISSENObwohl nicht weniger mobil als andere Verkehrsteilnehmer, wird das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr noch immer vielfach falsch eingeschätzt. Verkehrserziehung ist Pflicht – auch für Erwachsene. Ob auf Erkundungstour mit Rad, Roller oder Inline-Skates, auf dem Schulweg oder als Autoinsassen auf dem Beifahrer- oder Rücksitz: Kinder nehmen von klein auf sowohl aktiv als auch passiv selbstverständlich am Verkehrsgeschehen teil. Doch die kindliche Lebenswelt wird zunehmend komplexer – und damit auch gefährlicher: Trotz einer insgesamt rückläufigen Entwicklung sind Verkehrsunfälle laut statistischen Erhebungen nach wie vor die häufigste Todesursache im Kindesalter. Dabei entwickeln Kinder erst in der Interaktion mit ihrer Umgebung die für eine sichere Navigation des Verkehrs erforderlichen psychomotorischen Fertigkeiten. Auch räumliches Vorstellungsvermögen sowie ein Gefahrenbewusstsein sind keine angeborenen Eigenschaften, sondern müssen erlernt werden. Gleichzeitig schränken das seit Jahren zunehmende Verkehrsaufkommen den kindlichen Bewegungs- und Erfahrungsraum immer weiter ein. Verkehrserziehung ist deshalb nicht länger ausschließlich Gegenstand von Erziehung und Pädagogik. Für #userInhaber# von der #userName# bedarf es einer kollektiven Anstrengung, um die Straßen für Kinder sicherer zu machen: „Kinder verdienen im Straßenverkehr unsere besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer muss hierzu einen Beitrag leisten – durch eine vorausschauende Fahrweise im Allgemeinen und eine erhöhte Rücksichtnahme gegenüber den Kleinsten dieser Welt im Speziellen.“ Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – das gilt uneingeschränkt auch für den Straßenverkehr. „Für Kinder sind Verkehrsräume weit mehr als bloße Transportwege“, so #userInhaber#. „Die Straße ist Erlebnis-, Erfahrungs- und Sozialisationsort zugleich.“ So wird die Einfahrt vor dem elterlichen Haus schnell zur Spielstätte, die Bushaltestelle vor der Schule fungiert gleichzeitig als Treffpunkt. Dennoch gehen Erwachsene fälschlicherweise davon aus, dass Kinder im Straßenverkehr stets vernunftgesteuert agieren. „Kinder werden von anderen Verkehrsteilnehmern nicht nur aufgrund ihrer Körpergröße, sondern gerade auch wegen ihres nonkonformen Verhaltens übersehen“, weiß #userInhaber#. „Dabei braucht es nicht den plötzlich zwischen geparkten Autos hervorkullernden Ball, um innerhalb von Ortschaften am Steuer die nötige Wachsamkeit an den Tag zu legen.“ #userInhaber# sensibilisiert die eigenen Schützlinge schon während der Ausbildung dafür, kindliche Verkehrsteilnehmer als unberechenbar zu erachten und den Fahrstil sorgfältig der Umgebung anzupassen. Besondere Vorsicht ist demnach vor allem in der Nähe von Kindertagesstätten und Schulen, aber auch bei Sport- und Spielplätzen und Bushaltestellen geboten. Auch Ein- und Ausfahrten stellen ein besonderes Unfallrisiko dar. Eine besondere Verantwortung gegenüber jungen Verkehrsteilnehmern konstatiert im Übrigen auch der Gesetzgeber. So heißt es in der Straßenverkehrsordnung (§ 3 Abs. 2a): „Der Fahrzeugführer muss sich gegenüber Kindern […], insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Kinder im Straßenverkehr / Biken in Krisenzeiten?
15.03.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Kinder verdienen im Straßenverkehr besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Denn während motorisierte Verkehrsteilnehmer nachweislich hinreichend mit geltenden Regeln und Vorschriften vertraut sind, müssen Heranwachsende ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein erst noch entwickeln. Dabei sind Kinder schon in jungen Jahren nicht weniger mobil; unerschrocken erkunden sie die Straßen dieser Welt. Weil Verkehrserziehung nicht bloß Sache von Eltern und Erziehern ist, informieren wir in diesem Monat über kindliches Verkehrsverhalten und geben Sicherheitshinweise. Die Frühlingssonne treibt so manch einen Biker in einen Gewissenskonflikt: Denn während die Pandemie Deutschland weiter fest im Griff hat, lockt der bevorstehende Saisonstart. Aber was genau ist aktuell möglich? Und ist eine Fahrt ins Grüne angesichts dieser Umstände auch moralisch vertretbar? Diesen Fragen widmen wir uns in unseren „Biker-News“. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Automatikregelung/ Motorradbremsung
25.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Handschaltung oder Automatik? Die zum 1. April 2021 in Kraft tretende Neufassung der Automatikregelung vereinfacht in der Ausbildung diese bislang folgenschwere Entscheidung. Denn mit dem Wegfall bestehender Beschränkungen sind Führerschein-bewerber in der Wahl des Getriebes zukünftig deutlich weniger festgelegt, der Erwerb einer Berechtigung für Schaltfahrzeuge gestaltet sich fortan unkomplizierter. Wir berichten in diesem Monat ausführlich über die Auswirkungen der Reform auf den Ausbildungsbetrieb und geben einen Überblick über Vor- und Nachteile der beiden Getriebearten. Passionierte Biker fühlen sich dem Gashebel vermeintlich mehr verbunden als der Bremse. Doch gerade das richtige Bremsverhalten will gelernt sein! Schließlich sind Zweiradfahrer bei Unfällen besonders gefährdet. Damit du auch in brenzligen Situationen die volle Kontrolle behältst, haben wir in diesem Monat jede Menge hilfreiche Tipps rund ums Bremsen für dich im Gepäck. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Corona-Maßnahmen für Fahrschulen
23.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die neuen Corona-Bestimmungen der Regierung betreffen nun bis auf Weiteres auch wieder die Fahrschulen. Unter geänderten Rahmenbedingungen sind wir dennoch weiterhin für dich da. Für uns steht die Eindämmung des Virus an erster Stelle, damit wir bald wieder wie gewohnt für dich da sein können. Daher möchten wir dich auf folgende Änderung im Fahrschulbetrieb hinweisen: Fahrschulfilialen: Unsere Filialen in Langenhorn und Altona sind weiterhin für dich geöffnet. Diese dürfen jedoch nur mit einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske betreten werden. Zudem dürfen unsere Filialen nur einzeln betreten werden, um die persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Natürlich stehen wir dir auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Sollten wir nicht sofort erreichbar sein, dann bitten wir dich um etwas Geduld. Du kannst uns auch gerne eine E-Mail mit Bitte um Rückruf schreiben und wir kontaktieren dich sobald wie möglich. Telefon Filiale Altona: 040 85 12 117 Telefon Filiale Langenhorn: 040 34 86 59 69 E-Mail: info@intensivfahrschule-nord.de Theorieunterricht: Der Theorieunterricht kann derzeit leider nicht wie gewohnt in Präsenz stattfinden, sondern wird bis auf Weiteres Online durchgeführt. Die Teilnahme am Onlineunterricht ist nur nach Voranmeldung möglich. Weitere Informationen zu Terminen für den Theorieunterricht und zur Anmeldung stellen wir dir in Kürze hier zur Verfügung. Praxisunterricht: Der praktische Fahrunterricht ist bist auf Weiteres nur zulässig, wenn der Erwerb der Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen oder zur Ausübung eines Berufes notwendig ist. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers. Diese muss in der Fahrschule vorgelegt werden. Die Fahrstunden finden unter Einhaltung der Hygienebestimmungen nach § 5 statt. Während der Fahrstunde ist das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske verpflichtend. Prüfungen: Theorie-Prüfungen finden weiterhin statt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Fahrschule. Praktische Fahrprüfungen finden weiterhin statt. Während der Theorie-Prüfung und während der praktischen Prüfungsfahrt ist das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske verpflichtend. Es gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen nach § 5. Fahrsimulator: Nach Terminvereinbarung kann der Fahrsimulator nach wie vor unter Einhaltung der Hygienevorschriften genutzt werden. Termine können telefonisch in der Filiale Langenhorn vereinbart werden. Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske ist während der Nutzung des Fahrsimulators verpflichtend. Für weitere Fragen stehen wir dir gerne jederzeit telefonisch wie auch per E-Mail zur Verfügung. Wünscht du dir ein Info- oder Beratungsgespräch, dann vereinbare einfach einen Termin mit uns! Bleib gesund! Viele Grüße, dein Team der Intensivfahrschule-Nord
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